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Erbvertrag mit gegenseitiger Erbeinsetzung, Änderungsbefugnis und Rücktrittsrecht – Muster
Erbvertrag mit gegenseitiger Erbeinsetzung, Änderungsbefugnis und Rücktrittsrecht
Neben dem Testament kann auch mittels Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen getroffen werden. Die Verfügung kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.
Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser an die hierin getroffenen vertragsmäßigen Verfügungen erbrechtlich gebunden. Denn nach § 2289 BGB werden hierdurch frühere letztwillige Verfügungen des Erblassers aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würden, während in dem gleichen Umfang spätere Verfügungen von Todes wegen unwirksam sind, vorbehaltlich etwaiger Änderungsbefugnisse und Rücktrittsmöglichkeiten.
In diesem Muster setzen sich die Ehegatten wechselseitig ein. Der Längstlebende soll unbeschränkt zur Änderung der Erbeinsetzung befugt sein. Beide behalten sich den Rücktritt vor.
Mehr zum Thema Erbfall sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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